Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Ist eine fondsgebundene Rentenversicherung eine Riester Rente?
Nein, eine fondsgebundene Rentenversicherung ist nicht automatisch eine Riester Rente. Die Riester Rente ist eine spezielle Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, bei der bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen, um die staatlichen Zulagen zu erhalten. Eine fondsgebundene Rentenversicherung hingegen ist eine Form der privaten Altersvorsorge, bei der die Beiträge in Fonds angelegt werden. Es ist jedoch möglich, eine fondsgebundene Rentenversicherung als Riester Rente abzuschließen, wenn sie die Voraussetzungen für die staatliche Förderung erfüllt. In diesem Fall profitiert man von den staatlichen Zulagen und Steuervorteilen, die die Riester Rente bietet.
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Ist die Riester Rente eine betriebliche Altersvorsorge?
Nein, die Riester Rente ist keine betriebliche Altersvorsorge. Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, bei der Sparer durch Zulagen und Steuervorteile unterstützt werden. Im Gegensatz dazu ist die betriebliche Altersvorsorge eine Vorsorgeform, die vom Arbeitgeber angeboten wird und in der Regel über eine betriebliche Versorgungseinrichtung wie eine Pensionskasse oder Direktversicherung abgewickelt wird. Beide Vorsorgeformen haben das Ziel, die finanzielle Absicherung im Alter zu gewährleisten, unterscheiden sich jedoch in ihren Rahmenbedingungen und Voraussetzungen. Es ist daher wichtig, die Unterschiede zwischen der Riester Rente und der betrieblichen Altersvorsorge zu kennen, um die passende Vorsorgeform für die individuelle Situation auszuwählen.
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Wann übernimmt Arbeitgeber Krankenversicherung?
Die Arbeitgeber übernehmen in der Regel die Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter, wenn diese in einem festen Arbeitsverhältnis stehen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers anteilig oder vollständig übernimmt. Die genauen Regelungen können je nach Land und Unternehmen variieren. In vielen Ländern ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Krankenversicherung für seine Mitarbeiter zu bezahlen. Es ist wichtig, sich über die genauen Bestimmungen im jeweiligen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu informieren.
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Wie viel zahlt der Arbeitgeber Arbeitslosenversicherung?
Wie viel der Arbeitgeber für die Arbeitslosenversicherung zahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe des Arbeitsentgelts und dem Beitragssatz. In Deutschland beträgt der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung aktuell 2,4% des Bruttoeinkommens, wovon der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Der genaue Betrag, den der Arbeitgeber für die Arbeitslosenversicherung zahlt, kann also je nach Gehalt des Arbeitnehmers variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung leisten, um im Falle der Arbeitslosigkeit abgesichert zu sein.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung , Die Komplexität des Versicherungsfalls verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Spezialwissen ab. Der Nomos-Handkommentar Der Ernst/Rogler erläutert präzise alle wichtigen Streitthemen in der Versicherungspraxis und berücksichtigt sämtliche materiellen und prozessualen Fragestellungen. Kommentierungsgrundlage bilden dabei die aktuellen Muster-Vertragsbedingungen der selbständigen BU-Versicherung (BUV 2022). Besondere Berücksichtigung erfahren aber auch die Zusatzbedingungen (BUZ 2022) und die Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit zusätzlicher Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit sowie die maßgeblichen Vorschriften des VVG. Die Vorzüge Kritisches Hinterfragen von Argumenten, die zu neuen und weiteren interessanten und diskussionswürdigen Lösungsansätzen führen. Schneller erster Zugriff auf zumeist prozessrechtliche Themen mittels Stichwort-ABC: Die für ein BU-Mandat relevanten Fragen und Konstellationen werden hier kompakt zusammengeführt. Besonders praxisnah: eigeständige Kapitel zu den steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bezügen bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und zu den BU-spezifischen prozessrechtlichen Besonderheiten Die Neuauflage Die zweite Auflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand. Es enthält die Muster-Vertragsbedingungen der selbstständigen BU-Versicherung, der Zusatz-Versicherung und der Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit zusätzlicher Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit, jeweils mit Stand 15.11.2022. wertet die neueste Rechtsprechung v.a. des BGH insbes. zum Anerkenntnis (rückwirkende Befristung, Begründung, sachlicher Grund, fingiertes Anerkenntnis) und zur Verweisung (Fortschreibung des Einkommens) aus. beinhaltet einen neuen Praxisbreitrag zum Sozialversicherungsrecht. Ausgewiesene und namhafte Praktiker:innen Die erfahrenen Herausgeber und Autor:innen aus Anwaltschaft, Justiz und Versicherungswirtschaft geben ihr großes Fachwissen zur praktischen Anwendung weiter: RAin Anke Blümke, Köln | RA Matthes Egger, FAVersR, FAMedR, Nürnberg | RA Kay-Uwe Erdmann, Köln | RA Michael-A. Ernst, FAVersR, Köln | Ri Dr. Marcus Gitzel, Frankenthal | RA Dr. Ulf Hoenicke, Meerbusch | VRiLG Stefan Knechtel, Köln | RA Ansgar Mertens, FAVersR, Köln | VRiLG Dr. Jens Rogler, Nürnberg-Fürth | RiOLG Dr. Volker Schepers, Hamm | RA Martin Wendt, FAVersR, FAMedR, Saarbrücken | Dipl.-Kfm. Jürgen Woelke, Hamburg , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 179.00 € | Versand*: 0 €
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Wer zahlt Arbeitslosenversicherung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Wer zahlt Arbeitslosenversicherung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Die Arbeitslosenversicherung wird in Deutschland von beiden Seiten finanziert. Arbeitnehmer zahlen die Hälfte des Beitrags, während Arbeitgeber die andere Hälfte übernehmen. Der Beitragssatz beträgt derzeit 2,4% des Bruttoeinkommens, wobei das Einkommen des Arbeitnehmers bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird. Die Arbeitslosenversicherung dient dazu, Arbeitnehmer im Falle von Arbeitslosigkeit finanziell abzusichern und ihnen bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung zu unterstützen.
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Wer zahlt Rentenversicherung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Die Rentenversicherung wird in Deutschland von beiden Seiten finanziert, sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber führt einen Teil des Gehalts des Arbeitnehmers als Beitragszahlung an die Rentenversicherung ab. Gleichzeitig wird auch ein Teil des Gehalts des Arbeitnehmers als Rentenversicherungsbeitrag direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Somit teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für die Rentenversicherung. Dieses System soll sicherstellen, dass im Alter eine angemessene Rente zur Verfügung steht.
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Wie hoch ist die Unfallversicherung für Arbeitgeber?
Wie hoch die Unfallversicherung für Arbeitgeber ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Branche, der Anzahl der Mitarbeiter und dem Unfallrisiko. Die Beiträge werden in der Regel prozentual vom Bruttolohn der Arbeitnehmer berechnet. Je höher das Unfallrisiko in einer Branche ist, desto höher können die Beiträge für die Unfallversicherung ausfallen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die Unfallversicherung ihrer Mitarbeiter sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass sie ausreichend abgesichert sind. Es empfiehlt sich, sich von einem Versicherungsfachmann beraten zu lassen, um die passende Versicherung zu finden.
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Wer zahlt die Unfallversicherung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Die Unfallversicherung wird in der Regel vom Arbeitgeber bezahlt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit abzusichern. Der Arbeitgeber muss die Beiträge zur Unfallversicherung an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Versicherungsträger entrichten. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer über diese Absicherung informiert sind und im Falle eines Unfalls die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen können. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass Arbeitnehmer zusätzlich eine private Unfallversicherung abschließen, um sich weitergehend abzusichern.
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